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Regelungen zur Barrierefreiheit

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Um unter den Mitgliedstaaten der EU eine einheitliche rechtliche Basis rund um das Thema Barrierefreiheit zu schaffen, existieren verschiedene EU-Richtlinien. Diese EU-Richtlinien müssen von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten durch eigene Gesetze bzw. Verordnungen in nationales Recht umgewandelt werden.  

Ziele der EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit

Die EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit wurden mit dem Ziel entwickelt, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, die allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben gewährleistet. So soll Menschen mit Beeinträchtigungen eine diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht werden. Weiterhin sollen mit den EU-Richtlinien die gesetzlichen Anforderungen für die Barrierefreiheit vereinheitlicht werden.

 Überblick über EU-Richtlinien und bundesdeutsche Gesetze

EU-Richtlinie 2016/2102

Die EU-Richtlinie (2016/2102) besagt, dass öffentliche Stellen den Zugang zu ihren Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Konkret sind die Barrierefreiheitsanforderungen an die Informations- und Kommunikationstechnik für den öffentlichen Sektor im harmonisierten EU-Standard für digitale Barrierefreiheit EN 301 549 („Accessibility requirements for ICT products and services“) festgeschrieben.

In Deutschland wird die EU-Richtlinie (2016/2102) auf Bundesebene durch das Behindertengleichstellungsgesetz(BGG) und durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Diese legen Anforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Inhalten, wie z.B.Webangebote, digitale Dokumente und Software fest, die von den öffentlichen Stellen des Bundes erfüllt werden müssen. Die Barrierefreiheitsanforderungen richten sich dabei nach dem EN 301 549.

In den einzelnen Bundesländern wiederum, existieren eigene Gleichstellungsgesetze und Verordnungen, die sich am EN 301 549 bzw. an der BITV 2.0 orientieren. Wenn Sie mehr über die Bestimmungen in den einzelnen Ländern erfahren möchten, finden Sie unter diesem Link weitere Informationen: https://www.barrierefreies-webdesign.de/richtlinien/verwaltung/bitv-2.0-in-den-laendern.html

EU-Richtlinie2019/882

Die EU-Richtlinie2019/882 (häufig auch als European Accessibility Act, EAA bezeichnet) enthält Anforderungen sowohl an die Barrierefreiheit als auch an die barrierefreien Informationspflichten von bestimmten digitalen Produkten und Dienstleistungen.
Zu den Dienstleistungen und Produkten, die unter diese Kategorie fallen, gehören z.B. E-Commerce-Dienstleistungen, Bankdienstleistungen und Notfall-Rufnummern.  Anbieter und Hersteller von derartigen Produkten bzw. Dienstleistungen sind demnach durch die EAA dazu verpflichtet, die Barrierefreiheit ihrer Produkte bzw. Dienstleistungen zu berücksichtigen. Durch die Richtlinie sollen innerhalb der EU einheitliche Anforderungen für die Barrierefreiheit geschaffen werden und infolgedessen der Binnenmarkt gestärkt und die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte bzw. Dienstleistungen erhöht werden.

Die EU-Richtlinie 2019/882 wird in Deutschland im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umgesetzt.

Infobox

Dr.-Ing. Claudia Loitsch
Verfasst von:
Dr.-Ing. Claudia Loitsch
Erschienen am:
2.8.2023
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